Sondereigentumsverwaltung Berlin
Unsere Leistungen
Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume (Wohnungseigentum, Eigentumswohnung) bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume (Teileigentum, z.B. Büroräume, Geschäftsräume oder Praxisräume). Soll auch das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden, verweisen wir auf weitere Angebote im Menüpunkt Portfolio.
Wir übernehmen für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse sowie der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, die juristische Betreuung, die buchhalterische- und die technische Verwaltung Ihres Sondereigentums. Ganz gleich, ob es sich um Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheit) handelt. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.
Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
- Suche und Auswahl des Mieters bei vakanter oder freiwerdender Wohnung/Teileigentum
- Abschluss von Standard-Formular-Mietverträgen (spezielle juristische Individualverträge in Absprache mit dem Eigentümer je nach Aufwand gegen Aufpreis)
- Bonitäts- und Solvenz sowie Unterlagen- und Personenüberprüfungen der Mieter in Absprache mit dem Eigentümer
- Einziehung der Miete einschließlich Betriebskosten und etwaiger vereinbarter Beträge in Absprache mit dem Eigentümer
- Abrechnung mit dem Mieter über dessen Betriebskostenvorauszahlungen
- Ständige Kontrolle der eingehenden Miete (einschließlich Betriebskostenvorauszahlung) sowie Anmahnung bei rückständiger Miete und
- Abrechnungsschuld
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
- Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters, insbesondere von Mietkautionen, Kautionsabrechnungen bei Beendigung eines Mietverhältnisses
- Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Übergabeprotokollformulars
- Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
- Rücknahme der Wohnung/des Teileigentums bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer ggf. abgestimmten Rückgabeprotokollformulars
- Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnungen
- Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Abrechnung/Buchhaltung
- Zahlungsverkehr
- Überwachung von Fristen bezüglich des gesamten Mietverhältnisses
Juristische Betreuung
Soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter und/oder Eigentümer und WEG Verwaltung betrifft: Beratung des Eigentümers soweit gesetzlich zulässig, über die Notwendigkeit und/oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren. Vorbereitende Aktenzusammenstellung und Beweismittelsicherung sowie die Erstellung von Chronologien über Sachverhalte für eine bestmögliche Gerichtsverwertbarkeit.
- Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohnung/des
- Teileigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen
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