Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen die mit COMPLETA Immobilien GmbH (HRB 153 172 B), vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Karl-Marx-Str. 133a, 12529 Schönefeld OT Großziethen, geschlossenen Verträge zu widerrufen, wenn diese Verträge dem Widerspruchsrecht unterliegen (Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge). Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, COMPLETA Immobilien GmbH (HRB 153 172 B), vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Karl-Marx-Str. 133a, 12529 Schönefeld OT Großziethen, mittels einer eindeutigen Erklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Den Widerruf richten sie bitte an:
COMPLETA immobilien GmbH
Zu Händen der Geschäftsleitung
Karl-Marx-Str. 133a
12529 Schönefeld OT Großziethen
Tel. +49 (0)30 | 6260 8100
Tel. +49 (0)3379 | 4490 313
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Wider-rufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Ver-trags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstlei-stungen entspricht.
4. Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze gelten für die Vermittlung des Abschlusses oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume:
Käufer- und / oder Verkäuferprovision:
- Vermietung von Wohnraum: Zwei Monats-netto-kalt-Mieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (2,38 Monats-netto-kalt-Mieten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)
- Vermietung von Gewerberaum: Mindestens Zwei, maximal Vier Monats-netto-kalt-Mieten (mindestens 2,38 und maximal 4,76 Monats-netto-kalt-Mieten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)
- Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (bebaut/unbebaut): 6 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (7,14 % inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)
- Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum: 6 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (7,14 % inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)
- Bei durch Lage und/oder Beschaffenheit sowie sonstige verkaufserschwerende Merkmale sehr schwer zu veräußernde Immobilien kann und darf eine höhere Maklercourtage mit dem Verkäufer vereinbart werden
5. Der Provisionsanspruch ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und sofort zahlbar. Bei Verzug gilt ein Zinssatz von 5 %, bei Kaufleuten und Gewerbetreibenen von 8% über dem Basiszinssatz der EZB (Europäisch-Zentral-Bank), auf die Hauptforderung als vereinbart. Der Provisionssatz gilt grundsätzlich immer zzgl. der jeweiligen geltenden Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
6. Als Hauptvertrag gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen jeder Vertragsabschluss des Auftraggebers mit einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit des Maklers beruht und der mit dem Maklervertrag erstrebte Zweck erreicht wird. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt auch der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung als Hauptvertrag.
7. Der Maklervertrag kommt mit der Anforderung (auch mündlich) sowie der Übersendung des Angebotes/Exposès durch den Makler zustande. Ist dem Auftraggeber ein Objekt bekannt, wird dieser es zurückweisen unter Hinweis darauf wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, schuldet er trotz Vorkenntnis die vereinbarte Provision im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages.
8. Der Auftraggeber ist bezüglich der ihm unterbreiteten Angebote zur Vertraulichkeit verpflichtet und nicht befugt, im Zu-sammenhang mit dem Maklervertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm angebotene Objekte oder Ver-kaufsinteressenten an Dritte weiterzugeben. Führt eine Verletzung dieser Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages i. S. der Ziff. 2 dieser Geschäftsbedingungen, ist an den Makler einen Schadenersatz in Höhe der zu Ziff. 1. dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Provision zu zahlen.
9. Die Angebotsangaben basieren in der Regel auf Eigentümerangaben oder Angaben Dritter, für deren Richtigkeit der Makler nicht haftet. Der Makler hat dem Auftraggeber von allen Umständen Kenntnis zu geben, die für eine Kaufentscheidung von Bedeutung sein können, soweit sie ihm selbst bekannt sind; besondere Nachforschungen braucht der Makler diesbezüglich nicht anzustellen. Die Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, eine Haftung des Maklers im Falle von Zwischenverkauf/-vermietung ist ausgeschlossen. Der Makler übernimmt keine Haftung für eine vom Auftraggeber in Aussicht genommene Finanzierung, selbst wenn er insoweit behilflich ist. Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
10. Steht einem Dritten an dem nachgewiesenen Objekt ein Vorkaufsrecht zu, wird der Auftraggeber folgende Vertragsbestimmung in den Hauptvertrag aufnehmen: „Der Käufer ist zur Vergütung des Maklers auch für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes verpflichtet. Mit Ausübung des Vorkaufsrechtes übernimmt der Vorkaufsberechtigte auch die Verpflichtung zur Entrichtung der Maklervergütung“ oder der Auftraggeber verpflichtet sich, eine entsprechende Maklerklausel in den Vertrag aufnehmen. Im Falle der Verletzung ist der Auftraggeber dem Makler in Höhe der entgangenen Provision schadenersatzverpflichtet.
11. Die vom Auftraggeber zu zahlende Provision wird durch eine von dritter Seite an den Makler zu zahlende Vergütung nicht berührt. Der Makler ist insoweit berechtigt, auch für den Verkäufer/Vermieter bei Abschluss des in Aussicht genommenen Vertrages tätig zu werden (Doppeltätigkeit).
12. Im Falle, dass eine der vorstehenden Klauseln gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, die nach den Interessen des Maklers der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Abschluss des Hauptvertrages für die Aufnahme einer Maklerklausel in diesen Vertrag Sorge zu tragen. Im Verstoßfalle trägt der Auftraggeber die Beweislast für das Nichtbestehen eines Provisionsanspruches des Maklers, sofern es zu einer Auseinandersetzung über die Frage der Provisionsverpflichtung des Auftraggebers kommt.
14. Änderungen der vorstehenden Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien dieses Vertrages schriftlich vereinbart sind oder schriftlich ausdrücklich und im gegenseitigen Einvernehmen von beiden Seiten bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden erhalten erst dann ihre Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
15. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten, Abdrucke in Expose`s und/oder Prospekten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellte Muster dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen sind möglich und zulässig.
16. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Unternehmern ist ausschließlich das Amtsgericht Berlin – Neukölln am Sitz von Completa Immobilien zuständig; für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Verbrauchern ist der Wohnsitz des Verbrauchers zuständig. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
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